BAG
22. März 2018
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 22.03.2018 - 6 AZR 31/17 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 6 AZR 31/17 |
| Entscheidungsdatum : | 22. März 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 260/16 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6457/15 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).