OLG Düsseldorf
22. Februar 2021
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BGH
29. Juni 2022
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 29.06.2022 - VII ZR 170/21 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 170/21 |
| Entscheidungsdatum : | 29. Juni 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 183.461,99 EUR
Pamp Kartzke Jurgeleit
Graßnack Sacher