BFH, Entscheidung vom 20.12.2007 - IX B 149/07
BFH 20. Dezember 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger richtet eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts. Er begründet diese innerhalb der Frist nicht hinreichend und verweist lediglich auf einen Verfahrensmangel sowie einen möglichen Richterausschluss, ohne konkrete Zulassungsgründe gemäß § 115 Abs. 2 FGO darzulegen.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da der Kläger die Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO nicht erfüllt und keine ausreichenden Zulassungsgründe gemäß § 115 Abs. 2 FGO vorträgt. Nach Fristablauf eingereichte neue Zulassungsgründe bleiben unberücksichtigt (§ 116 Abs. 3 Satz 4 FGO).

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision ist eine fristgerechte und substantielle Begründung der Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 FGO zwingend erforderlich. Nach Ablauf der Begründungsfrist sind neue Argumente unzulässig und führen zur Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 20.12.2007 - IX B 149/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : IX B 149/07
    Entscheidungsdatum : 19. Dezember 2007

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