BGH, Beschluss vom 19.11.2025 - 4 StR 519/25
BGH 19. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung mit Körperverletzung, Betrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz eines verbotenen Gegenstands verurteilt. Streitgegenstand ist insbesondere die rechtliche Bewertung der Tateinheit bei Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten.

Entscheidungsgründe
Das Gericht ändert den Schuldspruch dahingehend, dass die Taten der Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten als eine einheitliche Tat gemäß §§ 263, 269 StGB in Tateinheit zu werten sind. Die frühere Einzelverurteilung wegen zweier Betrugstaten entfällt. Die Gesamtstrafe bleibt unverändert, da die Konkurrenzen die Strafhöhe nicht beeinflussen (§ 354 Abs. 1, § 265 StPO).

Praxishinweis
Bei der Kombination von Fälschung beweiserheblicher Daten und Betrug ist eine einheitliche Tat anzunehmen, was zu einer Reduzierung der Einzelstrafen führen kann. Die Gesamtstrafe bleibt jedoch regelmäßig unberührt, sofern der Schuldumfang unverändert bleibt. Revisionserfolg ist nur bei klarer Rechtsfehlerhaftigkeit möglich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 19.11.2025 - 4 StR 519/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 4 StR 519/25
    Entscheidungsdatum : 18. November 2025
    Amtliche Quelle :

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