BVerwG
17. Juli 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 9 VR 2/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 VR 2/07 |
| Entscheidungsdatum : | 17. Juli 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel und Dr. Nolte beschlossen:
Das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller hat seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Schriftsatz vom 13. Juli 2006 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG.