BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 117/24
AG Essen 5. September 2023
>
LG Essen 9. Februar 2024
>
BGH 31. Juli 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Eine Berufsbetreuerin begehrt höhere Vergütung für Betreuung eines Betreuten, der in einer Wohnstätte nach § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII lebt. Streit besteht darüber, ob der gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten als stationäre Einrichtung i.S.v. VBVG anzusehen ist.

Entscheidungsgründe
Die Vergütung richtet sich nach §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1, 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG i.V.m. C5.1.1 VBVG-Anlage, da die Einrichtung die Kriterien einer stationären Einrichtung erfüllt. Entscheidend ist, dass die Einrichtung Wohnraum, Pflege und Betreuung „aus einer Hand“ mit Verantwortungsgarantie bietet und somit den Betreuer von der Lebensorganisation des Betreuten wesentlich entlastet.

Praxishinweis
Bei Einrichtungen, die dem früheren Heimbereich entsprechen, gelten stationäre Kriterien stets. Bei Zweifeln ist maßgeblich, ob die Versorgungsleistungen geeignet sind, dem Betreuer die Lebensführung des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen. Dies beeinflusst die Höhe der Betreuervergütung erheblich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 117/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : XII ZB 117/24
    Entscheidungsdatum : 30. Juli 2024
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text