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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 14.02.2018 - X ZR 109/15 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | X ZR 109/15 |
| Entscheidungsdatum : | 14. Februar 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Dokumentarisch
Rkr : AmtlSlg : PM :
Tenor
Das Urteil vom 26. September 2017 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
Im Tenor entfallen bei der Wiedergabe von Patentanspruch 1 und Patentanspruch 4 jeweils die Wörter "wherein the sports ball is substantially spherical rotational symmetric".
Gründe
Die Fassung des Tenors beruht auf einer offenbaren Unrichtigkeit. Wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, war das Streitpatent nur insoweit für nichtig zu erklären, als es über eine Fassung hinausgeht, die Hilfsantrag III entspricht. Bei der Abfassung des Tenors wurde versehentlich nicht berücksichtigt, dass der aktuelle Hilfsantrag III nach einer in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht vom 2. Juli 2015 vorgenommenen Änderung der Bezeichnung (GA 568) dem früheren Hilfsantrag II (GA 375) entspricht; statt dessen wurde auf den damaligen Hilfsantrag III (GA 381) zurückgegriffen.
Meier-Beck Grabinski Hoffmann Deichfuß Marx Vorinstanz:
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 02.07.2015 - 1 Ni 18/14 (EP) -