BFH, Entscheidung vom 11.03.2008 - I B 146/07
BFH 11. März 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, (Mit-)Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH, wird vom Finanzamt durch Haftungsbescheid gemäß §§ 191, 71 AO in Anspruch genommen. Streit besteht über die Wirksamkeit eines angeblich zugesagten Vollstreckungsaufschubs im Einspruchsverfahren. Die Klage auf Zahlungsverjährung bleibt erfolglos.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Die Sachaufklärung war ausreichend, da eine Zusage zum Vollstreckungsaufschub für den Gesamtkomplex wirkte, ohne dass es einer konkreten Feststellung der beteiligten Behördenvertreter bedurfte. Beweiswürdigung und Beweisanträge wurden rechtmäßig behandelt.

Praxishinweis
Bei Haftungsbescheiden ist die Wirkung von Erklärungen im Gesamtkomplex zu beachten. Ein Vollstreckungsaufschub bedarf keiner gesonderten, behördenbezogenen Zusage. Verfahrensrügen gegen Beweiswürdigung oder unberücksichtigte Beweisanträge sind nur bei Verfahrensfehlern erfolgversprechend.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 11.03.2008 - I B 146/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : I B 146/07
    Entscheidungsdatum : 10. März 2008

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