BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 3 AZR 17/09
ArbG Siegburg 27. Februar 2008
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LAG Köln 13. August 2008
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BAG 15. September 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Nachzahlung von Arbeitsentgelt, das im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung mit voll gezillmertem Tarif umgewandelt wurde. Streit besteht über die Wirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung und die Zulässigkeit der Zillmerung.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG ist die Verwendung gezillmerter Tarife nicht per se unwirksam, da das Wertgleichheitsgebot objektiv zu beurteilen ist. Eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 BGB liegt jedoch vor, da die Zillmerung bei vorzeitiger Beitragsfreistellung erhebliche Nachteile verursacht. Dies führt aber nicht zum Wiederaufleben der Gehaltsansprüche, sondern allenfalls zu einer Aufstockung der Versorgung.

Praxishinweis
Arbeitgeber sollten bei Entgeltumwandlungen die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten über fünf Jahre erwägen, um unangemessene Benachteiligungen zu vermeiden. Unwirksame Zillmerungsklauseln führen nicht zur Nachzahlung von Arbeitsentgelt, sondern zu einer Anpassung der Versorgungsleistungen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 3 AZR 17/09
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 3 AZR 17/09
Entscheidungsdatum : 14. September 2009

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