BVerwG, Beschluss vom 13.11.2025 - 1 WB 63/24
BVerwG 13. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger begehrt Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Besetzung eines A 15-Dienstpostens. Streitgegenstand ist der Leistungsvergleich zwischen Kläger und ausgewähltem Konkurrenten, insbesondere die Bewertung der dienstlichen Beurteilungen.

Entscheidungsgründe
Entscheidend sind Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG und § 21 WBO. Die Auswahlentscheidung ist rechtswidrig, da dem Leistungsvergleich eine fehlerhafte Beurteilung des ausgewählten Soldaten zugrunde liegt. Dieser wurde trotz faktischer Leitungsfunktion in eine Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion eingruppiert, was die Vergleichbarkeit der Beurteilungen und damit die Auswahlentscheidung beeinträchtigt.

Praxishinweis
Im Konkurrentenstreit kann der nicht ausgewählte Soldat die Rechtswidrigkeit der dem Ausgewählten erteilten dienstlichen Beurteilung geltend machen. Die korrekte Vergleichsgruppenzuordnung bei Beurteilungen ist für die Rechtmäßigkeit von Auswahlentscheidungen zwingend.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 13.11.2025 - 1 WB 63/24
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 1 WB 63/24
    Entscheidungsdatum : 12. November 2025
    Amtliche Quelle :

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