Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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3. Oktober 2009
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29. März 2013
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7. April 2021
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1. Januar 2026
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5. Januar 2026
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6. Mai 2026
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(1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 3 300 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast.
(2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Fachbeiträge • 125
- 1. Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025Eingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 17. September 2025
- 2. Anwalt für Sportler, Verein und VerbandEingeschränkter ZugriffPeter Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 3. Die Stiftungsorganisation und das StiftungsvermögenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026
- 4. BGB Paragraf 40 Nachgiebige Vorschriften im VereinsrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Februar 2026
- 5. Rechtsanwalt für StiftungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 9. Juni 2021
- 6. Auskunftsanträge bei VereinenEingeschränkter ZugriffChristof Kolyvas · www.ra-kolyvas.de · 8. März 2024
- 7. Zur Unzeit niedergelegtes Amt: Wann haftet der Vorstand?Eingeschränkter ZugriffStefan Schleicher · www.kanzlei-schleicher.de · 2. November 2018
- 8. Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG und §§ 31a, 31b BGBEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 3. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/11843 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11451 - Digitalisierung und Datenschutz im EhrenamtBundestag Drucksachen · 23. Juli 2019
- 2. 19/26215 - Unterrichtung: Abschlussbericht der Kommission "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit"Bundestag Drucksachen · 22. Dezember 2020
- 3. 19/27187 - Antrag: Haftungsprivileg im Ehrenamt anpassenBundestag Drucksachen · 2. März 2021
- 4. 19/28173 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des StiftungsrechtsBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 19/27274 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25697 - Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von VerbrauchsteuergesetzenBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 6. 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 7. 20/13749 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche VereinstätigkeitBundestag Drucksachen · 13. November 2024
- 8. 20/14121 - Unterrichtung: Engagementstrategie des BundesBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2024