Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszuge zu Recht zurückgewiesen worden sind, bleiben ausgeschlossen.
(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn sie
- 1.
- einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist,
- 2.
- infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurden oder
- 3.
- im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.
Fachbeiträge • 426
- 1. Kündigung des Bauvertrages wegen ArbeitseinstellungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Oktober 2011
- 2. Vorsicht Falle! Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der BerufungsbegründungEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 18. September 2017
- 3. Prozessuales Geständnis - und der Irrtum über die AnspruchsvoraussetzungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Juni 2015
- 4. Wann ein Nachtrag im Prozess verspätet istEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. Dezember 2024
- 5. Wann ein Nachtrag im Prozess verspätet istEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 23. Dezember 2024
- 6. Präklusion und die Rechtsansicht des erstinstanzlichen GerichtsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Februar 2012
- 7. Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen BeschlussEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. November 2019
- 8. ProzessführungsbefugnisEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Oktober 2025