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9. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,
- 1.
- dessen Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat, oder
- 2.
- der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder
- 3.
- soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, oder
- 4.
- der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit er nicht freiwillig Bücher führt und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist,
Fachbeiträge • 163
- 1. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024
- 2. BundesfinanzhofEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 12. Januar 2024
- 3. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 4. SteuerberaterhaftungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Mai 2026
- 5. Verwaltungsakt 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. August 2009
- 6. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Steuerberater 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. September 2012