(1) Die Systeme sind verpflichtet, im Einzugsgebiet der beteiligten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (Holsystem) oder in deren Nähe (Bringsystem) oder durch eine Kombination beider Varianten in ausreichender Weise und für den privaten Endverbraucher unentgeltlich sicherzustellen. Die Sammelsysteme müssen geeignet sein, alle bei den privaten Endverbrauchern anfallenden restentleerten Verpackungen bei einer regelmäßigen Leerung aufzunehmen. Die Sammlung ist auf Abfälle privater Endverbraucher zu beschränken. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Sammelstrukturen zusammenwirken.
(2) Die von den Systemen erfassten Abfälle sind einer Verwertung gemäß den Anforderungen des § 16 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 4 Satz 1 zuzuführen.
(3) Unbeschadet der Regelung in § 22 Absatz 9 sind die Systeme verpflichtet, die privaten Endverbraucher in angemessenem Umfang über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren. Im Hinblick auf Einwegkunststoffverpackungen müssen die Systeme darüber hinaus über Folgendes informieren:
- 1.
- über die Auswirkungen einer Vermüllung auf die Umwelt, insbesondere auf die Meeresumwelt, sowie
- 2.
- über Maßnahmen zur Vermeidung dieser Vermüllung, insbesondere über die Verfügbarkeit von Mehrwegverpackungen als Alternative zu den in Teil G des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1) genannten Einwegkunststoffverpackungen.
(4) Die Systeme haben die folgenden Informationen auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren:
- 1.
- ihre Eigentums- und Mitgliederverhältnisse,
- 2.
- die von den beteiligten Herstellern geleisteten Entgelte je in Verkehr gebrachter systembeteiligungspflichtiger Verpackung oder je Masseeinheit an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und
- 3.
- das Verfahren, das sie zur Auswahl der Abfallbewirtschaftungseinrichtungen verwenden, soweit diese nicht nach den Vorgaben des § 23 ausgewählt werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. EinwegkunststoffverpackungenEingeschränkter ZugriffGregor Franßen · www.fn.legal · 2. Januar 2022
- 2. Neues Verpackungsgesetz: Änderungen für Hersteller & HändlerEingeschränkter ZugriffDominik Görtz · www.goertz-legal.de · 10. September 2018
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/11274 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen AbfällenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 18/11781 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11274 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen AbfällenBundestag Drucksachen · 29. März 2017
- 3. 19/13085 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12449 - BiokunststoffeBundestag Drucksachen · 10. September 2019
- 4. 19/21641 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21432 - Kreislaufwirtschaft durch chemisches Recycling (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20792)Bundestag Drucksachen · 14. August 2020
- 5. 19/28180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 6. 19/27634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen GesetzenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 7. 20/8128 - Verordnung: Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)Bundestag Drucksachen · 25. August 2023
- 8. 20/5829 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5164 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die UmweltBundestag Drucksachen · 1. März 2023