Version
1. Januar 2024
1. Januar 2024
>
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
- 1.
- Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen.
- 2.
- Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zustehen, werden den Beteiligten oder Gesellschaftern anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen.
Fachbeiträge • 233
- 1. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Keine Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an EhegattenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. September 2014
- 3. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. News und FachwissenEingeschränkter ZugriffWww.Haufe.De · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 7. April 2026
- 5. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Keine Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an EhegattenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. September 2014
- 8. Für wen ist ein Familienpool geeignet?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 7. November 2025