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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 16.10.2000 - 20 W (pat) 85/99 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 20 W (pat) 85/99 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Oktober 2000 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
20 W (pat) 85/99 Verkündet am 16. Oktober 2000 (Aktenzeichen) …
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 197 20 591.7-31
…
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 16. Oktober 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Anders sowie die Richter Dipl.-Phys. Kalkoff, Dr. Hartung und Engels
beschlossen:
BPatG 154
6.70 1. Der Beschluß des Patentamts vom 8. Juli 1999 wird aufgehoben.
2. Das Patent 197 20 591 wird erteilt.
Bezeichnung: Elektronische Armband-Funkuhr
Anmeldetag: 16. Mai 1997
Unterlagen: Patentansprüche 1 bis 11, Beschreibung Seiten 1 bis 5, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 16. Oktober 2000; 2 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 3, eingegangen am 16. Mai 1997.
Gründe
I
Die Anmeldung ist vom Patentamt - Prüfungsstelle für Klasse G 04 G - mit Beschluß vom 8. Juli 1999 mit der Begründung zurückgewiesen worden, die Anmelder hätten innerhalb der zur Beantwortung des Bescheids vom 25. Juli 1997 gesetzten Frist keine zur Fortsetzung des Verfahrens geeigneten Unterlagen vorgelegt. In dem vorgenannten Bescheid war unter anderem festgestellt worden, der seinerzeitige Patentanspruch 1 sei wegen Naheliegens seines Gegenstands nicht gewährbar.
Zum Stand der Technik hatte die Prüfungsstelle auf folgende Druckschriften hingewiesen: (1) DE 44 02 658 C2, (2) US 5 500 835. Im Beschwerdeverfahren beantragen die Anmelder,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu erteilen mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen (Patentansprüche und Beschreibung) sowie der ursprünglichen Zeichnung.
Der Patentanspruch 1 lautet:
"Elektronische Armband-Funkuhr mit (a) einer Funkantenne zum Empfang von über einen Funksende-Datenkanal übertragenen Funksignalen eines an ein Zeitnormal, beispielsweise an eine Atomuhr, angeschlossenen zentralen Datensenders (13), (b) einem an die Funkantenne angeschlossenen Funkempfänger (16) und (c) einem an den Funkempfänger (16) angeschlossenen Mikroprozessor (17), der die Funksignale in entsprechende Zeittakte zur analogen oder digitalen Zeitanzeige auf einem Zeit-Display (4, 5) umwandelt, dadurch gekennzeichnet, (d) daß der Mikroprozessor (17) zusätzlich funkübertragene codierte aktuelle und prognostische Wetter-Daten (14) verarbeitet, wobei er die Wetter-Daten (14) in entsprechende Wetter-Symbole (W1, W2, W3, W4, W5, W6, W7 oder w8) umwandelt, (e) daß auf dem Zifferblatt (5) der Funkuhr (1) außer dem Zeit-Display (4) zumindest eine weitere Display-Fläche (10) vorgesehen ist, auf der die vom Mikroprozessor (17) erarbeiteten Wetter-Symbole (W1, W2, W3, W4, W5, W6, W7 oder W8) wiedergegeben werden, und (f) daß die weitere Display-Fläche (10) auf dem Zifferblatt (5) in vier in etwa gleichgroße Display-Sektoren (Q1, Q2, Q3 und Q4) unterteilt ist, in denen aufeinanderfolgend die aktuelle Wetterlage vom Tage und die voraussichtliche Wetterlage der drei darauffolgenden Tage, in Form der Wetter-Symbole (W1, W2, W3, W4, W5, W6, W7 oder W8) dargestellt sind."
Wegen des Wortlauts der Patentansprüche 2 bis 11 wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Senatsseitig sind noch folgende Druckschriften genannt worden: (3) DE 44 38 072 A1, (4) US 4 480 253.
II
Die Beschwerde führt zum Erfolg. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist patentfähig.
Die Neuheit des Gegenstands des Patentanspruchs 1 ist gegeben. Weder die in (2) und (3) beschriebenen Uhren noch die in (1) und (4) beschriebenen Wetteranzeigeeinrichtungen weisen eine Display-Fläche auf, die gemäß Anspruchsmerkmal (f) in vier in etwa gleichgroße Display-Sektoren unterteilt ist, in denen aufeinanderfolgend die aktuelle Wetterlage vom Tage und die voraussichtliche Wetterlage der drei darauffolgenden Tage in Form von Wetter-Symbolen dargestellt sind.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht auch auf erfinderischer Tätigkeit. Er ergab sich für den Fachmann - dieser hat eine nachrichtentechnische oder elektrotechnische Hoch- oder Fachhochschulausbildung absolviert und verfügt über eine mehrjährige Praxis in der Entwicklung von elektronischen Uhren - nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Eine elektronische Armband-Funkuhr mit den Anspruchsmerkmalen (a) bis (c) war dem Fachmann am Anmeldetag aufgrund seines allgemeinen Fachwissens bekannt (vgl auch Goldschmiede - und Uhrmacher-Zeitung Januar 1988: "Junghans Funkuhr RC2").
Weiterhin konnte er aus (3) eine Uhr entnehmen, in die zusätzlich zu den normalen Zeitfunktionen mehrere Funktionen integriert sind, zu denen unter anderem der Funk-Empfang von Wetterdiensten oder anderen Informationsdiensten und die Darstellung der eingehenden Meldungen in "optischen Formen" gehört, vgl den dortigen Patentanspruch sowie Sp 1, Z 3 bis 12.
Bei den "optischen Formen" in Verbindung mit Wetterdiensten mag der Fachmann an ihm wohlbekannte Wetter-Symbole gedacht haben. Er mag auch in Betracht gezogen haben, die oben anhand von (3) erörterten Merkmale bei einer Armband- Funkuhr mit den Merkmalen (a) bis (c) zu verwirklichen. Dabei eine gesonderte Display-Fläche zur Wiedergabe der Wetter-Symbole vorzusehen, mag dem Fachmann ebenfalls nahegelegen haben.
Diese Zusammenschau enthält jedoch keine Gesichtspunkte, die den Fachmann dazu hätten führen können, entsprechend dem Merkmal (f) die weitere Display- Fläche auf dem Zifferblatt in vier etwa gleichgroße Display-Sektoren zu unterteilen, in denen aufeinanderfolgend die aktuelle Wetterlage vom Tage und die voraussichtliche Wetterlage der drei darauffolgenden Tage in Form der Wetter-Symbole dargestellt sind.
In dieser Richtung lieferten auch die übrigen Druckschriften dem Fachmann keine Anregungen. Bei der in (1) beschriebenen, als Standgerät ausgebildeten Wetterstation werden als Faxdaten empfangene Wetterkarten, sonstige Wetterdaten sowie die Funkuhrzeit zur Anzeige gebracht.
Bei der in (2) beschriebenen Armbanduhr werden ein in der Uhr selbst gemessener Luftdruck sowie eine daraus ermittelte Wettervorhersage mittels der Uhrzeiger an Skalen angezeigt, die durch Symbole unterteilt sind.
Der äußerlich nach Art einer Armbanduhr ausgebildete Funk-Empfänger nach (4) empfängt und speichert einen das aktuelle Wetter sowie einen das Wetter des folgenden Tages betreffenden Datensatz. Die beiden Datensätze werden durch entsprechende Betätigung eines Knopfes nacheinander auf der Display-Fläche des Empfängers in Form von Wort-Symbolen dargestellt.
Keine dieser Druckschriften vermittelt jedoch Anregungen dahingehend, eine Display-Fläche in vier Display-Sektoren zu unterteilen, um in diesen die aktuelle Wetterlage und die Vorhersage der folgenden drei Tage in Form von Wetter- Symbolen darzustellen.
Zur Konzipierung des Anspruchsmerkmals (f) gemeinsam mit den übrigen Anspruchsmerkmalen war daher erfinderische Tätigkeit des Fachmanns erforderlich.
Bei gewährbarem Anspruch 1 sind auch die auf besondere Ausführungsarten der Armband-Funkuhr nach Anspruch 1 gerichteten Ansprüche 2 bis 11 gewährbar.
Dr. Anders Kalkoff Dr. Hartung Engels
Mü/Pr