ArbG Duisburg
22. August 2018
>
LAG Düsseldorf
6. März 2019
>
BAG
24. Februar 2021
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 24.02.2021 - 10 AZR 237/19 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 10 AZR 237/19 |
| Entscheidungsdatum : | 24. Februar 2021 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019
- 7 Sa 1002/18 - wird mit nachstehender Maßgabe zurückgewiesen.
2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 - 7 Sa 1002/18 - wird teilweise neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 4. Juni 2017 119,77 Euro sowie weitere 119,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2017 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 10 AZR 236/19 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).