BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
BGH 10. Oktober 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin beantragt die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ gemäß § 5 Abs. 1m FAO. Die Beklagte lehnt ab, da die erforderliche Zahl von 20 rechtsförmlichen Verfahren im dreijährigen Referenzzeitraum nicht nachgewiesen sei. Die Klägerin beruft sich auf eine Verlängerung des Referenzzeitraums nach § 5 Abs. 3 Satz 1c FAO wegen dauerhafter Pflege eines schwerbehinderten Kindes.

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt die Härtefallregelung des § 5 Abs. 3 Satz 1c FAO auch für dauerhafte Einschränkungen an und wertet die Pflege eines schwerbehinderten Kindes als Härtefall. Die Verlängerung des Referenzzeitraums um bis zu 36 Monate ist zulässig, um die erforderliche Fallzahl zu erreichen. Die restriktive Auslegung des Anwaltsgerichtshofs wird verworfen.

Praxishinweis
§ 5 Abs. 3 Satz 1c FAO ermöglicht eine Verlängerung des Referenzzeitraums bei dauerhafter beruflicher Einschränkung, insbesondere Pflege von Angehörigen. Dies erleichtert Fachanwaltsanerkennungen trotz reduzierter Berufstätigkeit und ist bei entsprechenden Nachweisen zu prüfen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : AnwZ (Brfg) 9/11
    Entscheidungsdatum : 9. Oktober 2011
    Amtliche Quelle :

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