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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 10.03.2003 - VI ZR 333/02 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VI ZR 333/02 |
| Entscheidungsdatum : | 10. März 2003 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 333/02
vom
10. März 2003
in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. März 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll
beschlossen:
Die Gegenvorstellungen des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten gegen den Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 werden zurückgewiesen.
Gründe
Die Gegenvorstellungen geben dem Senat keine Veranlassung, den '&%�#�¤¡ !���������¨¦¤¢ ¥ " ¡ $ " ¡ £ � � � ¡ § ¥ ¡ £ © § ¥ £ ¡ Streitwert auf einen höheren Betrag als 20.000,00 erscheint angemessen. Ein höherer Wert ist nicht glaubhaft gemacht.
Der Rechtsstreit betrifft die Unterlassung von zwei konkreten Aussagen in der Zeitschrift "N. W ". Entgegen dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerdeführerin ist nicht ersichtlich, daß das Verbot, diese Aussagen zu wiederholen, den Bestand der von der Beklagten verlegten drei Zeitschriften oder den Bestand der Zeitschrift "N. W. " gefährdet. Daß ein etwaiges Verbot auch eine über den Einzelfall hinaus bedeutsame Aussage zur Rechtslage enthält und damit Folgewirkungen auslösen kann, führt nicht dazu, daß der Streitwert im konkreten Einzelfall höher anzusetzen ist.
Zutreffend hat das Berufungsgericht den Streitwert in diesem Rechtsstreit niedriger bemessen als in der Parallelsache VI ZR 322/02 (OLG Hamburg 7 U 21/02). Die Differenzierung bei der Wertfestsetzung ist sachgerecht, weil die Aussagen, um die es vorliegend geht, sowohl aufgrund ihres geringeren Umfangs als auch augrund der inhaltlichen Unterschiede als weniger bedeutsam zu bewerten sind als diejenigen in dem Parallelrechtsstreit, in dem der Se- ��0�&�)¦¤¢ ¥ § ¥ ¡ £ ¡ ( ¥ £ ¡ nat den Streitwert ebenso wie das Berufungsgericht auf 25.000,00 hat.
Müller Greiner Diederichsen
Pauge Zoll