BFH
18. Juni 1998
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BFH, Entscheidung vom 18.06.1998 - IV R 53/97 |
|---|---|
| Gericht : | BFH |
| Aktenzeichen : | IV R 53/97 |
| Entscheidungsdatum : | 17. Juni 1998 |
Vollständiger Text
Normenkette
EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2
Leitsatz
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.
1. Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch für die Abfindung des Ehegatten des Steuerpflichtigen gewährt werden.
2. Bei Ermittlung der nach § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen des dem Veranlagungszeitraum der Veräußerung oder Entnahme vorangegangenen Veranlagungszeitraums nicht um, andere zuvor zur Abfindung weichender Erben gewährte Freibeträge erhöht.
EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2