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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 33 W (pat) 59/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 33 W (pat) 59/01 |
| Entscheidungsdatum : | 5. April 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
33 W (pat) 59/01 (Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS-BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 399 78 570.1
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. April 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Winkler sowie des Richters v. Zglinitzki und der Richterin am Amtsgericht Dr. Hock
BPatG 152 10.99 beschlossen:
Der Senatsbeschluß vom 24. April 2001 wird gemäß § 80 Abs 1 MarkenG wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Der vorletzte Absatz der Seite 3 ist im Anschluß an Motoren (ausgenommen solche für Landfahrzeuge) zu ergänzen wie folgt:
";Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge")
Winkler Richter v. Zglinitzki ist we- Dr. Hock gen Erkrankung verhindert zu unterschreiben.
Winkler
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