BGH
22. November 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 22.11.2023 - VII ZR 35/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 35/23 |
| Entscheidungsdatum : | 22. November 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 1. Februar 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis 90.000 EUR
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