BFH, Entscheidung vom 05.12.2007 - VIII B 79/07
FG Berlin-Brandenburg 23. Mai 2007
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BFH 5. Dezember 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts, das die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung zur Hemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO) und die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts bei getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen der Außenprüfung bestätigt.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da die Klägerin weder die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen (§ 115 Abs. 2 FGO) noch eine Divergenz zu höchstrichterlicher Rechtsprechung substantiiert darlegt. Das FG hat zutreffend festgestellt, dass ein Aufklärungsbedarf i.S. des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO vorliegt und die örtliche Zuständigkeit gemäß § 25 AO beim bisher zuständigen Finanzamt verbleibt. Verfahrensmängel sind nicht schlüssig dargelegt.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision sind strenge Darlegungsanforderungen zu beachten: Substantielle Auseinandersetzung mit BFH-Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungserlassen sowie klare Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze. Ein bloßer Subsumtionsfehler oder fehlende Überzeugungskraft der Urteilsbegründung genügen nicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 05.12.2007 - VIII B 79/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : VIII B 79/07
    Entscheidungsdatum : 4. Dezember 2007

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