BFH, Entscheidung vom 07.12.2007 - XI B 61/07
BFH 7. Dezember 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger begehrten die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts im Einkommensteuerverfahren 1999 ff. Streitgegenstand sind insbesondere der Vertrauensschutz bei Abhilfebescheiden und die Zulässigkeit von Betriebskostenpauschalen für Tagesmütter.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde scheitert an den Anforderungen des § 115 Abs. 2 FGO. Die Kläger legen keine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar (§ 116 Abs. 3 FGO). Insbesondere fehlt die Auseinandersetzung mit der ständigen BFH-Rechtsprechung zum Vertrauensschutz und zur Anwendung von Betriebskostenpauschalen. Die Revision ist auch nicht zur Fortbildung oder Vereinheitlichung der Rechtsprechung zuzulassen.

Praxishinweis
Vertrauensschutz im Steuerrecht erfordert konkrete Zusagen oder Verhalten der Finanzbehörde; bloße Abhilfebescheide begründen keinen Anspruch auf Fortgeltung fehlerhafter Veranlagungen. Betriebskostenpauschalen sind als Schätzungen nach § 162 AO zu beachten; individuelle Nachweise höherer Aufwendungen sind erforderlich.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 07.12.2007 - XI B 61/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : XI B 61/07
    Entscheidungsdatum : 6. Dezember 2007

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