BFH, Entscheidung vom 13.02.2008 - XI B 218/07
BFH 13. Februar 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger bestreitet den Zugang von Steuerbescheiden, die durch einen privaten Briefzustelldienst übermittelt wurden. Streitgegenstand ist die Beweiswürdigung hinsichtlich des Zugangszeitpunkts und der Beweiskraft der Aussagen der Zusteller im Vergleich zu denen des Klägers.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde scheitert mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Die Rechtsprechung verlangt substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit. Die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 AO und die freie Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gelten auch bei privater Zustellung. Das FG hat die Indizien überzeugend gewürdigt.

Praxishinweis
Bei Zugangsstreitigkeiten privater Zustellungen ist die Beweislast des Steuerpflichtigen für Zweifel am Zugang substantiiert zu begründen. Die tatrichterliche Überzeugungsbildung ist nur eingeschränkt überprüfbar, eine grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 13.02.2008 - XI B 218/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : XI B 218/07
    Entscheidungsdatum : 12. Februar 2008

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