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1. September 2014
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19. Oktober 2021
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19. Januar 2026
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(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Mitgliedern gleich stehen Mitglieder
- 1.
- einer Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft,
- 2.
- eines in unmittelbarer und allgemeiner Wahl gewählten Gremiums einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit,
- 3.
- der Bundesversammlung,
- 4.
- des Europäischen Parlaments,
- 5.
- einer parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation und
- 6.
- eines Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates.
(4) Ein ungerechtfertigter Vorteil liegt insbesondere nicht vor, wenn die Annahme des Vorteils im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschriften steht. Keinen ungerechtfertigten Vorteil stellen dar
- 1.
- ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sowie
- 2.
- eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende.
(5) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
Fachbeiträge • 112
- 1. Überblick über die Regelungen des EU-Richtlinienvorschlags zur Korruptionsbekämpfung und den sich daraus ergebenden UmsetzungsbedarfEingeschränkter ZugriffDr. Vincent Burgert · www.kanzlei-burgert.de · 23. Januar 2024
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- 5. BGH, Beschluss v. 15.10.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Oktober 2025
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- 7. Hospitality bei Sportveranstaltungen. Grenzen und RegelnEingeschränkter ZugriffMoritz Weber · www.lhr-law.de · 16. September 2024
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Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/12608 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägernBundestag Drucksachen · 21. August 2024
- 2. 20/10376 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen InteressenwahrnehmungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2024
- 3. 20/6815 - Unterrichtung: Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes - AbgG) und der fiktiven Bemessungssätze (§ 35a Absatz 2 und § 35b Absatz 2 AbgG) zum 1. Juli 2023Bundestag Drucksachen · 12. Mai 2023
- 4. 20/11177 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/10376 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen InteressenwahrnehmungBundestag Drucksachen · 24. April 2024
- 5. 20/11298 - Unterrichtung: Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes - AbgG) und der fiktiven Bemessungssätze (§ 35a Absatz 2 und § 35b Absatz 2 AbgG) zum 1. Juli 2024Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2024
- 6. 20/13185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten - Drucksache 20/12950 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 7. 21/8104 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Neufassung des § 45Bundestag Drucksachen · 22. September 2026
- 8. 21/3136 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2025