Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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18. Juni 2024
18. Juni 2024
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19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er während seines Mandates zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nur für folgende Mandatsträger und nur dann, wenn eine solche entgeltliche Interessenwahrnehmung die für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften verletzen würde:
- 1.
- Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder,
- 2.
- Mitglieder des Europäischen Parlaments und
- 3.
- Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.
(2) Wer einem in Absatz 1 Satz 2 genannten Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für diesen Mandatsträger oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser Mandatsträger während seines Mandates zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nur, wenn eine solche entgeltliche Interessenwahrnehmung die für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften verletzen würde.
(3) § 108e Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 36
- 1. Kommentar – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 2. Fischer StGB - SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 3. neue RechtsprechungEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 4. Fischer – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 5. Cannabisgesetz – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 6. Nebenstrafrecht – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 7. § 234b StGB - SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
- 8. jährliche AktualisierungEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 15. April 2025
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/10376 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen InteressenwahrnehmungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2024
- 2. 20/11177 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/10376 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen InteressenwahrnehmungBundestag Drucksachen · 24. April 2024
- 3. 20/14480 - Unterrichtung: 16. Bericht der Bundesregierung über ihre MenschenrechtspolitikBundestag Drucksachen · 18. Dezember 2024
- 4. 21/7346 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)Bundestag Drucksachen · 27. Juli 2026