Version
18. Juni 2024
18. Juni 2024
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er während seines Mandates zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nur für folgende Mandatsträger und nur dann, wenn eine solche entgeltliche Interessenwahrnehmung die für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften verletzen würde:
- 1.
- Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder,
- 2.
- Mitglieder des Europäischen Parlaments und
- 3.
- Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.
(2) Wer einem in Absatz 1 Satz 2 genannten Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für diesen Mandatsträger oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser Mandatsträger während seines Mandates zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nur, wenn eine solche entgeltliche Interessenwahrnehmung die für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften verletzen würde.
(3) § 108e Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 12
- 1. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. August 2024
- 2. Blog von Rechtsanwalt FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 20. Juli 2024
- 3. Abgeordnetenbestechung: BRAK befürwortet Verschärfung, kritisiert aber geplante UmsetzungEingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 18. April 2024
- 4. "Wir brauchen mehr als nur neue Straftatbestände"Eingeschränkter ZugriffDr. Jannina Schäffer · www.beck-aktuell.de · 16. Dezember 2025
- 5. Experten begrüßen Gesetzentwurf gegen AbgeordnetenbestechungEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 14. März 2024
- 6. beck-aktuellEingeschränkter ZugriffDr. Juliane Schwarz-Ladach · www.beck-aktuell.de · 21. Mai 2026
- 7. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 19. Januar 2026
- 8. Unzulässige Interessenwahrnehmung (§108f StGB)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 17. Juli 2024