Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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18. Dezember 2008
18. Dezember 2008
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3. Mai 2011
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31. Dezember 2024
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10. Juli 2026
10. Juli 2026
(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt
- 1.
- durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post völkerrechtlich zulässig ist,
- 2.
- auf Ersuchen der Behörde durch die Behörden des fremden Staates oder durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland,
- 3.
- auf Ersuchen der Behörde durch das Auswärtige Amt an eine Person, die das Recht der Immunität genießt und zu einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehört, sowie an Familienangehörige einer solchen Person, wenn diese das Recht der Immunität genießen, oder
- 4.
- durch Übermittlung elektronischer Dokumente, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist.
(2) Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 1 Nr. 1 genügt der Rückschein. Die Zustellung nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 wird durch das Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen. Der Nachweis der Zustellung gemäß Absatz 1 Nr. 4 richtet sich nach § 5 Abs. 7 Satz 1 bis 3 und 5.
(3) Die Behörde kann bei der Zustellung nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 anordnen, dass die Person, an die zugestellt werden soll, innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat. Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, können spätere Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung dadurch bewirkt werden, dass das Dokument unter der Anschrift der Person, an die zugestellt werden soll, zur Post gegeben wird. Das Dokument gilt am siebenten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn nicht feststeht, dass es den Empfänger nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erreicht hat. Die Behörde kann eine längere Frist bestimmen. In der Anordnung nach Satz 1 ist auf diese Rechtsfolgen hinzuweisen. Zum Nachweis der Zustellung ist in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Dokument zur Post gegeben wurde. Ist durch Rechtsvorschrift angeordnet, dass ein Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden kann, finden die Sätze 1 bis 6 keine Anwendung.
Fachbeiträge • 19
- 1. OLG Celle: Wie man einem Bußgeldbescheid entkommen kannEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 5. Februar 2012
- 2. Zustelldatum nicht notiertEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 19. Juni 2014
- 3. Zustellung an „Rechtsanwälte" als Personengruppe unwirksamEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 9. Juli 2013
- 4. Arbeitszimmer - nur über separaten Eingang zu erreichenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Juni 2013
- 5. Bußgeldbescheid - wirksame Zustellung an VerteidigerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Juli 2013
- 6. Ursprüngliche Rechtswidrigkeit der AsylanerkennungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 13. August 2013
- 7. BFH Beschluss vom 22.10.1975 - I B 38/75Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 22. Oktober 1975
- 8. Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Einlegen in den BriefkastenEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 1. Juni 2006
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/23492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020
- 2. 19/22610 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des NetzwerkdurchsetzungsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. September 2020
- 3. 20/2514 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2068 - Umgang mit in Deutschland anerkannten, in Griechenland gestrandeten FlüchtlingenBundestag Drucksachen · 29. Juni 2022
- 4. 19/28865 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26117 - Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26531 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26532 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26533 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 5. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 6. 20/1740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2022
- 7. 20/2068 - Kleine Anfrage: Umgang mit in Deutschland anerkannten, in Griechenland gestrandeten FlüchtlingenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2022
- 8. 20/13523 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13139 - Leitungsfähigkeit der Finanz- und SteuerverwaltungenBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2024