Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. November 2008
1. November 2008
>
Version
1. April 2012
1. April 2012
>
Version
1. Januar 2024
1. Januar 2024
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
- 1.
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- 2.
- bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
- 3.
- bei eingetragenen Personengesellschaften eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich ist oder
- 4.
- sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
(2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Die Benachrichtigung muss
- 1.
- die Behörde, für die zugestellt wird,
- 2.
- den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,
- 3.
- das Datum und das Aktenzeichen des Dokuments sowie
- 4.
- die Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann,
Fachbeiträge • 46
- 1. § 10 Öffentliche ZustellungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 2. § 10 Öffentliche ZustellungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 3. Goldkehlchen oder wie man eine Marke verliertEingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 12. September 2017
- 4. Zustellung 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. April 2021
- 5. StGB § 32 Notwehrrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff bei hoheitlichem HandelnEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 24. Februar 2018
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Juli 2026
- 7. MeldungEingeschränkter Zugriffbeck-online.beck.de
- 8. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/12305 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung 2016 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Bessere Rechtsetzung 2016: Mehr Zeit für das WesentlicheBundestag Drucksachen · 3. Mai 2017
- 2. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 3. 19/18751 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17285 - Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2020
- 4. 19/20975 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2020
- 5. 20/2514 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2068 - Umgang mit in Deutschland anerkannten, in Griechenland gestrandeten FlüchtlingenBundestag Drucksachen · 29. Juni 2022
- 6. 19/31573 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2020Bundestag Drucksachen · 14. Juli 2021
- 7. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 8. 20/1740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2022