BVerfG
12. Dezember 2024
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 12.12.2024 - 2 BvC 42/19 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 42/19 |
| Entscheidungsdatum : | 12. Dezember 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 2019 - WP 118/17 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin König, Maidowski, Langenfeld, Wallrabenstein, Fetzer, Offenloch, Frank, Wöckel am 12. Dezember 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
Gründe{GESPERRT:ENDE} :}
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die von ihm gerügten Verletzungen der Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl beträfen auch das zwischenzeitlich geänderte Bundeswahlgesetz, stellen seine Ausführungen die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 30. Juli 2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - nicht in Frage. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Unterschrift
König
Maidowski
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel