BVerfG, Urteil vom 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
BVerfG 30. Juli 2024
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BVerfG 11. April 2025
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BVerfG 11. April 2025
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BVerfG 11. April 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Streitgegenstand sind die Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes 2023, insbesondere das Zweitstimmendeckungsverfahren (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 und 4 BWahlG) und die Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG). Kläger und Beschwerdeführer rügen Verletzungen der Wahlgleichheit, Unmittelbarkeit und Chancengleichheit der Parteien.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Zweitstimmendeckungsverfahrens, da es Wahlgleichheit und Unmittelbarkeit wahrt und im verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum liegt. Die Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verletzt jedoch die Wahlgleichheit, da sie nicht erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern. Eine gemeinsame Berücksichtigung kooperierender Parteien, die eine Fraktion bilden und das 5%-Quorum erreichen, ist als milderes Mittel zulässig.

Praxishinweis
Die Neuregelung des Zweitstimmendeckungsverfahrens ist verfassungskonform umzusetzen. Die Sperrklausel ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe anzuwenden, dass Parteien mit weniger als 5 % Zweitstimmen nur ausgeschlossen werden, wenn sie in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erringen. Mandanten mit regionaler Parteistruktur profitieren von der Möglichkeit gemeinsamer Fraktionsberücksichtigung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvF 1/23
Entscheidungsdatum : 29. Juli 2024
Amtliche Quelle :

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