BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R
LSG Bayern 6. November 2013
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BSG 2. Dezember 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt für den Zeitraum 22.10.2010 bis 11.4.2011 Leistungen nach dem SGB II während einer stationären Rehabilitationsbehandlung. Das Jobcenter lehnt ab mit Verweis auf § 7 Abs. 4 SGB II. Vorinstanzen erkennen Leistungsanspruch an, der Beklagte legt Revision ein.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Vorurteile auf und weist die Klage ab. Maßgeblich ist der Beginn der stationären Unterbringung, nicht der Antragstellung. Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 SGB II besteht Leistungsausschluss bei voraussichtlich mindestens sechsmonatiger Krankenhausunterbringung. Die Klinik ist als Krankenhaus i.S.d. § 7 Abs. 4 SGB II anzusehen.

Praxishinweis
Für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II ist die Prognose der Unterbringungsdauer bei Aufnahme maßgeblich. Bei längeren stationären Behandlungen ist ein Anspruch auf SGB XII-Leistungen zu prüfen. Die Zuständigkeit und Anspruchsvoraussetzungen sind im Wiederaufnahmeverfahren zu klären.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 66/13 R
    Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2014
    Amtliche Quelle :

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