BGH, Urteil vom 17.07.2025 - III ZR 388/23
OLG Hamburg 26. Oktober 2023
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BGH 17. Juli 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Feststellungen zu Kündigungsrechten und Unwirksamkeit von Verlängerungsklauseln in AGB eines Online-Partnervermittlungsportals der Beklagten. Streitgegenstand sind insbesondere § 627 BGB (Kündigung von Diensten höherer Art) und die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen mit zwölfwöchiger Kündigungsfrist.

Entscheidungsgründe
Das Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB besteht nicht, da die Leistung der Beklagten überwiegend automatisiert und ohne persönliche Vertrauensbeziehung erbracht wird. Die Verlängerungsklausel für sechsmonatige Verträge ist wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) unwirksam, da sie eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Für zwölf- und 24-monatige Verträge ist die Klausel wirksam, da die Verlängerung zeitlich angemessen und wirtschaftlich vertretbar ist.

Praxishinweis
Online-Partnervermittlungen mit rein algorithmischer Leistung begründen kein Kündigungsrecht nach § 627 BGB. Vertragsverlängerungsklauseln sind bei kurzen Laufzeiten (6 Monate) wegen erheblicher finanzieller Belastung regelmäßig unwirksam, bei längeren Laufzeiten (12/24 Monate) jedoch zulässig, sofern Kündigungsfristen angemessen sind.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 17.07.2025 - III ZR 388/23
Gericht : BGH
Aktenzeichen : III ZR 388/23
Entscheidungsdatum : 16. Juli 2025
Amtliche Quelle :

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