BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 40/19
LG Stuttgart 22. Juni 2018
>
OLG Stuttgart 6. Februar 2019
>
BGH 28. Mai 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte erteilt der Klägerin einen einfachen Makleralleinauftrag mit sechsmonatiger Mindestlaufzeit und automatischer dreimonatiger Verlängerung bei unterbliebener Kündigung. Die Beklagte beauftragt während der Laufzeit einen weiteren Makler und verkauft die Immobilie an einen von diesem benannten Käufer. Die Klägerin verlangt Schadensersatz in Form entgangener Provisionen.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Verlängerungsklausel ist wegen fehlender wirksamer Einbeziehung der ergänzenden Kündigungsregelung in die AGB gemäß §§ 305 Abs. 2, 306 BGB unwirksam, sodass der Vertrag mit Ablauf der sechs Monate endete. Ein Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB besteht nicht, da die Klägerin keinen kausalen Nachweis eines Interessenten innerhalb der Laufzeit erbrachte.

Praxishinweis
Einfacher Makleralleinauftrag mit sechsmonatiger Mindestlaufzeit und automatischer dreimonatiger Verlängerung ist grundsätzlich wirksam. Die Einbeziehung ergänzender Kündigungsregelungen in AGB muss unmissverständlich erfolgen. Fehlt dies, ist die Verlängerungsklausel unwirksam, was Schadensersatzansprüche des Maklers ausschließt.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge2

  • 1Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 18. Juni 2020

  • 2Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines MaklerEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 28. Mai 2020

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 40/19
Gericht : BGH
Aktenzeichen : I ZR 40/19
Entscheidungsdatum : 27. Mai 2020
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text