BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10
LG Wuppertal 16. Dezember 2009
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OLG Düsseldorf 29. November 2010
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BGH 27. Januar 2012
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OLG Düsseldorf 17. Dezember 2012
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BGH 11. Juli 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger verfügen über ein dingliches Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück. Insolvenzverwalter bringt das Grundstück in eine neugegründete GmbH & Co. KG ein und verkauft deren Gesellschaftsanteile an einen Dritten. Kläger üben Vorkaufsrecht aus, was von den Beklagten bestritten wird.

Entscheidungsgründe
Das Vorkaufsrecht nach §§ 463, 464, 467 BGB erstreckt sich auch auf kaufähnliche Vertragsgestaltungen, etwa wenn der Verpflichtete das Grundstück in eine beherrschte Gesellschaft einbringt und deren Anteile entgeltlich veräußert. Die Einbringung und anschließende Anteilsübertragung sind wirtschaftlich als Grundstücksverkauf zu werten, sodass der Vorkaufsfall eintritt.

Praxishinweis
Vorkaufsrechte erfassen auch komplexe Gestaltungen, die formal keinen Grundstückskauf darstellen, aber wirtschaftlich diesem gleichkommen. Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf weitere Gegenstände ist nur bei fehlendem adäquatem Preis für getrennte Vermögensgegenstände zulässig (§ 467 Satz 2 BGB).

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 272/10
Entscheidungsdatum : 26. Januar 2012
Amtliche Quelle :

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