BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16
OLG Frankfurt 16. November 2016
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BGH 4. Juli 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger widerrufen ihre Willenserklärung zum Verbraucherdarlehensvertrag (100.000 EUR, 4,32 % effektiv, 2010) und verlangen Feststellung des Nichtmehrbestehens des Vertrags. Landgericht und Berufungsgericht wiesen die Klage ab, Revision wurde zugelassen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Berufungsurteil auf, da die Feststellungsklage unzulässig ist; Kläger müssen vorrangig Leistungsklage gem. § 357 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff. BGB erheben. Zudem sind nicht alle Pflichtangaben nach Art. 247 §§ 6, 9 EGBGB a.F. hinreichend erteilt, insbesondere fehlt die Feststellung zum Einbezug der AGB, sodass die Widerrufsfrist nicht sicher angelaufen ist.

Praxishinweis
Feststellungsklagen zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen sind unzulässig, wenn Leistungsklage möglich ist. Widerrufsbelehrungen müssen alle Pflichtangaben klar und verständlich enthalten; Einbeziehung der AGB ist gesondert nachzuweisen, um Widerrufsfristen wirksam zu starten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 741/16
Entscheidungsdatum : 3. Juli 2017
Amtliche Quelle :

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