BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15
OLG Stuttgart 1. Dezember 2015
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BGH 16. Mai 2017

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Sachverhalt
Der Kläger widerruft 2014 drei Verbraucherdarlehensverträge aus 2008. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Widerrufs. Streitgegenstand ist die Zulässigkeit und Wirksamkeit der negativen Feststellungsklage hinsichtlich der Ansprüche der Beklagten aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält die negative Feststellungsklage für zulässig und begründet den wirksamen Widerruf mit unzureichender Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 495 BGB a.F. Die Belehrung über den Fristbeginn ist unklar, insbesondere wegen der Formulierung „schriftlicher Vertragsantrag“. Die Beklagte kann sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des BGB-InfoV berufen.

Praxishinweis
Widerrufsbelehrungen müssen klar und eindeutig über den Fristbeginn informieren, insbesondere bei Verbraucherdarlehen außerhalb des Fernabsatzes. Negative Feststellungsklagen sind zulässig, wenn der Widerruf die vertraglichen Zins- und Tilgungsansprüche betrifft. Die Gesetzlichkeitsfiktion schützt nicht bei erheblichen Abweichungen vom Muster.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 586/15
Entscheidungsdatum : 16. Mai 2017
Amtliche Quelle :

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