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11. Juni 2010
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30. Juli 2010
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13. Juni 2014
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21. März 2016
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,
- 1.
- die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers berechtigt ist, durch Rückzahlungsvereinbarungen ergänzen oder ersetzen, wenn dadurch ein gerichtliches Verfahren vermieden wird und wenn der Gesamtbetrag (Artikel 247 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) geringer ist als die Restschuld des ursprünglichen Vertrags,
- 2.
- die notariell zu beurkunden sind, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Darlehensnehmers aus den §§ 491a und 492 gewahrt sind, oder
- 3.
- die § 504 Abs. 2 oder § 505 entsprechen.
(3) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen. Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden. Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.
Fachbeiträge • 61
- 1. BGH VIII ZR 318/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 1. August 2011
- 2. Zur Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossenen VerbraucherdarlehensverträgenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 15. August 2018
- 3. Unstreitig stellen des Zustandekommens verbundener Verträge als Ergebnis rechtlicher Bewertung?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 13. Juni 2017
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- 6. Verbraucherdarlehen: Zur Deutlichkeit einer Belehrung über die WiderrufsfolgenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 1. September 2018
- 7. Darlehen: Kein Widerrufsrecht mangels VerbrauchereigenschaftEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 27. Juni 2016
- 8. Aktuelle Urteile im WirtschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 11. November 2021