BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15
OLG Stuttgart 14. April 2015
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BGH 24. Januar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger widerrufen zwei Verbraucherdarlehensverträge, die sie mit der Beklagten im Fernabsatz geschlossen haben. Sie verlangen die Feststellung der Beendigung der Verträge durch Widerruf. Die Beklagte fordert hilfsweise Rückzahlung offener Darlehensvaluta. Die Vorinstanzen bestätigen die Feststellungsklage, die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe
Die Feststellungsklage ist zulässig, da im Regelfall eine Leistungsklage nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. §§ 346 ff. BGB vorrangig ist, hier aber eine endgültige Streitbeilegung durch Feststellung zu erwarten ist. Die Widerrufsbelehrung verletzt das Deutlichkeitsgebot, insbesondere durch unvollständige Angaben zu Wertersatzpflichten (§§ 312d Abs. 6, 355 BGB a.F.). Die Beklagte kann sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters berufen, da sie davon abwich.

Praxishinweis
Bei Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen im Fernabsatz ist die Widerrufsbelehrung streng auf Deutlichkeit zu prüfen. Abweichungen vom Muster können zur Unwirksamkeit der Belehrung und damit zur Fortgeltung des Widerrufsrechts führen. Feststellungsklagen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie zur endgültigen Klärung beitragen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XI ZR 183/15
Entscheidungsdatum : 23. Januar 2017
Amtliche Quelle :

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