LAG Hessen
16. November 2009
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BAG
23. Februar 2011
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 98/10 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 10 AZR 98/10 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Februar 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 663/09 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 - 12 Ca 5347/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7/8, die Beklagte zu 1/8 zu tragen.
Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.