BGH
29. Januar 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 29.01.2025 - VII ZR 84/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 84/24 |
| Entscheidungsdatum : | 29. Januar 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 41.738,76 EUR
Pamp J urgeleit Graßnack
Sacher Hannamann