Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 8 AZR 1044/06 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 1044/06 |
| Entscheidungsdatum : | 14. August 2007 |
Vollständiger Text
Auf die Revisionen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2006 - 15 Sa 945/06 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. April 2006 - 7 Ca 1236/06 - wird zurückgewiesen, soweit es die Klage gegen die Beklagte zu 2) abgewiesen hat.
Im Übrigen wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313a ZPO abgesehen.
Unterschrift
Hauck Böck Breinlinger Hauck zugleich für den am 31. August 2007 ausgeschiedenen ehrenamtlichen Richter Haible Brückmann