OLG Celle
14. August 2024
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BGH
7. Mai 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 07.05.2025 - VII ZR 144/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 144/24 |
| Entscheidungsdatum : | 7. Mai 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. August 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 121.126,02 EUR
Pamp Graßnack Sacher
Borris Hannamann