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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 19.12.2001 - 25 W (pat) 52/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 25 W (pat) 52/01 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Dezember 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 52/01 (Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS-BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
BPatG 152 10.99 betreffend die Marke 397 27 507
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 19. Dezember 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richter Brandt und Engels
beschlossen:
Der Beschluss vom 7. August 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt, dass Satz 2 des Tenors die Fassung
"Für die Dienstleistungen "Werbung, Unternehmensverwaltung, Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" wird die Löschung der Marke 397 27 507 im Markenregister angeordnet."
erhält, da der Widerspruch auf diese Dienstleistungen beschränkt worden war und auch nur diese Dienstleistungen Gegenstand der Begründung waren.
Kliems Engels Brandt
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