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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 19.10.2022 - 26 W (pat) 32/20 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 26 W (pat) 32/20 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Oktober 2022 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 32/20
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
...
ECLI:DE:BPatG:2022:191022B26Wpat32.20.0 betreffend die Marke 30 2017 216 159 (hier: Tenorberichtigung)
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 19. Oktober 2022 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses vom 12. August 2022 wird wie folgt berichtigt:
"Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 10. Februar 2020 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist.
Das Deutsche Patent- und Markenamt wird angewiesen, die angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 insgesamt zu löschen."
Gründe
Der Tenor der Senatsentscheidung vom 12. August 2022 war von Amts wegen entsprechend dem Antrag der Widersprechenden gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG wegen eines Schreibfehlers zu berichtigen.
1. Nach § 80 Abs. 1 MarkenG können Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten jederzeit vom Bundespatentgericht berichtigt werden. 2. Aufgrund eines Schreibfehlers war im zweiten Absatz des Tenors die versehentlich falsch angegebene Nummer 956 721 der international registrierten Marke durch 976 721 zu korrigieren.
Die offenbare Unrichtigkeit ergibt sich aus dem Tatbestand des Senatsbeschlusses auf Seite 3, in dem wiedergegeben wird, dass die Beschwerdeführerin Widerspruch aus der nach dem Madrider Protokoll "unter der Nummer 976 721 am 21. Mai 2008 international registrierten Wortmarke ROLEX" erhoben hat, sowie aus dem auf Seite 8 des Beschlusses sinngemäß dargestellten Antrag der Widersprechenden "das DPMA anzuweisen, die angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 vollständig zu löschen".
Kortge Kätker Dr. von Hartz