BFH, Entscheidung vom 12.12.2008 - IV E 1/08
BFH 12. Dezember 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und damalige Ehefrau klagen gemeinsam gegen Einkommensteuerbescheid 1996. Nach Aufhebung des FG-Urteils im Revisionsverfahren hebt das FG die Gerichtskosten gegeneinander auf. Kläger wird als Kostenschuldner mit Kostenrechnung belastet und legt Erinnerung ein.

Entscheidungsgründe
Nach § 29 Nr. 1, § 32 Abs. 1 GKG haftet Kläger als Gesamtschuldner mit der Ehefrau, da sie einfache Streitgenossen sind. Prozessvollmacht der Bevollmächtigten bindet Kläger gemäß § 62 Abs. 6 FGO, § 85 Abs. 1 ZPO. PKH der Ehefrau entbindet Kläger nicht von Kostenschuld (§ 31 Abs. 3, § 32 GKG). Erinnerung wird zurückgewiesen.

Praxishinweis
Bei gemeinsamer Klage mehrerer Streitgenossen gegen zusammengefasste Bescheide haftet jeder gesamtschuldnerisch für Kosten. Prozessbevollmächtigte binden Mandanten auch im Revisionsverfahren. Billigkeitsanträge bei Zahlungsunfähigkeit sind im Beitreibungsverfahren zu stellen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 12.12.2008 - IV E 1/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : IV E 1/08
    Entscheidungsdatum : 11. Dezember 2008

    Vollständiger Text