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26. November 2016
26. November 2016
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1. Januar 2018
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2. Februar 2026
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30. September 2026
30. September 2026
(1) Sofern bei einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Übergabe oder die Vorlage
- 1.
- der Ausfertigung des Vollstreckungstitels,
- 2.
- der Vollstreckungsklausel oder
- 3.
- weiterer Urkunden zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen
(2) Kann der Gerichtsvollzieher anhand der übermittelten elektronischen Dokumente nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, teilt er dies dem Auftraggeber mit und fordert die für die zweifelsfreie Feststellung erforderlichen Dokumente als elektronische Dokumente oder als Schriftstücke an.
(3) Übermittelt der Auftraggeber Schriftstücke nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 als elektronische Dokumente, so hat er dem Gerichtsvollzieher zu versichern, dass
- 1.
- die übermittelten elektronischen Dokumente jeweils bildlich und inhaltlich mit den Schriftstücken übereinstimmen und
- 2.
- die Forderung in Höhe des Vollstreckungsauftrags noch besteht.
(4) Bestehen die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Schriftstücke nicht mehr oder treten Änderungen an ihnen auf, nachdem sie als elektronische Dokumente übermittelt worden sind, hat der Auftraggeber
- 1.
- den Gerichtsvollzieher hierüber unverzüglich zu informieren und
- 2.
- die geänderten Schriftstücke in elektronische Dokumente zu übertragen und diese dem Gerichtsvollzieher zu übermitteln.
Fachbeiträge • 42
- 1. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 26. Mai 2026
- 2. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom Deutschen Bundestag am 19.03.2026 angenommenEingeschränkter ZugriffRa Lutz Krüger · www.ra-micro.de · 14. April 2026
- 3. Hanseatische Rechtsanwaltskammer HamburgEingeschränkter Zugriffwww.rak-hamburg.de · 18. Januar 2022
- 4. Referentenentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Die digitalen Mühlen der Justiz nehmen langsam Fahrt aufEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 20. September 2023
- 5. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Gesetz 2026Eingeschränkter ZugriffEda Kaplan · www.ecovis-kso.com · 31. August 2026
- 6. Wie komme ich nach dem Urteil an mein Geld?Eingeschränkter ZugriffJan Schlingmann · www.vinqo.de · 1. September 2026
- 7. Die Einschränkung der elektronischen Übermittlung von Titeln für VollstreckungsmaßnahmenEingeschränkter Zugriffwww.niehus-rechtsanwaelte.de · 2. Dezember 2021
- 8. Elektronischer PfÜB nach § 829a ZPO n. F.: Neue Möglichkeiten und praktische KonsequenzenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 23. August 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/9000 - Unterrichtung: Sonderbericht der Bundesregierung - Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. LegislaturperiodeBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 2. 20/11310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026
- 4. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026