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1. Januar 2013
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26. November 2016
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26. November 2019
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1. Januar 2022
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2. Februar 2026
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30. September 2026
30. September 2026
(1) Der Gerichtsvollzieher darf zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und zur Nebenwohnung des Schuldners erheben, wenn
- 1.
- der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt ist,
- 2.
- der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung gegen diesen Schuldner beauftragt ist und
- 3.
- dem Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung entweder übergeben worden ist oder ihm die vollstreckbare Ausfertigung nach Maßgabe des § 754a als elektronisches Dokument übermittelt worden ist und er das ihm übermittelte elektronische Dokument der Ausführung seines Vollstreckungsauftrags nach § 754a Absatz 4 Satz 2 noch zugrunde legen darf.
- 1.
- durch Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsregister oder
- 2.
- durch Einholung einer Auskunft bei den nach Landesrecht für die Durchführung der Aufgaben nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung zuständigen Behörden.
(2) Soweit der Aufenthaltsort des Schuldners nach Absatz 1 nicht zu ermitteln ist, darf der Gerichtsvollzieher
- 1.
- zunächst beim Ausländerzentralregister die Angaben zur aktenführenden Ausländerbehörde sowie zum Zuzug oder Fortzug des Schuldners und anschließend bei der gemäß der Auskunft aus dem Ausländerzentralregister aktenführenden Ausländerbehörde den Aufenthaltsort des Schuldners,
- 2.
- bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch die dort bekannte derzeitige Anschrift, den derzeitigen oder zukünftigen Aufenthaltsort des Schuldners sowie
- 3.
- bei dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes
(3) Nach Absatz 1 oder Absatz 2 erhobene Daten, die innerhalb der letzten drei Monate bei dem Gerichtsvollzieher eingegangen sind, darf dieser auch in einem Zwangsvollstreckungsverfahren eines weiteren Gläubigers gegen denselben Schuldner verarbeiten, wenn die Voraussetzungen für die Datenerhebung auch bei diesem Gläubiger vorliegen.
Fachbeiträge • 335
- 1. GerichtsvollzieherEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 23. Juni 2020
- 2. GerichtsvollzieherEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 23. Juni 2020
- 3. BGH, Beschluss v. 10.10.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Oktober 2018
- 4. Online-Versandapotheken: Warum das Geburtsdatum im Bestellprozess nicht abgefragt werden darfEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 6. Mai 2025
- 5. BGH, Beschluss v. 21.06.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Juni 2017
- 6. Neues Gesetz zur Zwangsvollstreckung seit 1. Januar 2013Eingeschränkter ZugriffSch3Nk · www.europajurist-schenk.com · 26. Februar 2013
- 7. Fortbestand des Vollstreckungsauftrags bei erfolgloser Aufenthaltsermittlung des SchuldnersEingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 21. Februar 2026
- 8. Zwangsvollstreckung: Ermittlung des Schuldneraufenthalts durch GerichtsvollzieherEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 29. April 2018
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/4671 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 18/12125 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11613 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der VerwaltungsvollstreckungBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 3. 18/12500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 26. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 4. 18/11613 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der VerwaltungsvollstreckungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 5. 19/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der GerichtsvollzieherBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 6. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 7. 19/27636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 8. 20/164 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/70 - Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand 31. Oktober 2021Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2021