(1) Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen oder zur Vorbereitung von Verfahren der Entgeltregulierung nach diesem Abschnitt anordnen, dass das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht
- 1.
- ihr detaillierte Angaben zum Leistungsangebot, zum aktuellen und erwarteten Umsatz für Dienstleistungen, zu den aktuellen und erwarteten Absatzmengen und Kosten, zu den voraussehbaren Auswirkungen auf die Endnutzer sowie auf die anderen Unternehmen und sonstige Unterlagen und Angaben zur Verfügung stellt, die sie zur sachgerechten Ausübung der Entgeltregulierung für erforderlich hält,
- 2.
- die Kostenrechnung in einer Form übermittelt, die es der Bundesnetzagentur ermöglicht, die für die Entgeltregulierung aufgrund dieses Gesetzes notwendigen Daten zu erlangen oder
- 3.
- Zugang unter bestimmten Tarifsystemen anbietet und bestimmte Kostendeckungsmechanismen anwendet.
(2) Die Bundesnetzagentur kann zur Durchsetzung der Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro festsetzen.
(3) Die Bundesnetzagentur kann auch von Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht verfügen, Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 verlangen sowie nach Absatz 2 vorgehen, wenn dies zur sachgerechten Ausübung der Entgeltregulierung erforderlich ist.
Fachbeiträge • 17
- 1. BGH: Inverssuche muss widersprochen werdenEingeschränkter ZugriffStephan Schmidt Marc Wandersleben · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. Telekom hat nur Anspruch auf Kosten der effEingeschränkter ZugriffStephan Schmidt Marc Wandersleben · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 18. Mai 2014
- 3. Telekommunikationsgesetz Teil 4 EinteilungEingeschränkter ZugriffStephan Schmidt Melanie Jungbluth · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
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- 5. OLG Köln: Anspruch auf kostenlosen Branchenbucheintrag gegenüber der Telekom auch unter PhantasiebezeichnungEingeschränkter Zugriffwww.medi-ip.de · 27. August 2013
- 6. Inverssuche - Einwilligung der KundenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 22. Juni 2013
- 7. Inverssuche - KundeneinwilligungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 22. Juni 2013
- 8. Nichteintragung eines Gewerbetreibenden in ein öffentliches Telefonverzeichnis - AnsprücheEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 1. September 2020
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/168 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 4. 19/29839 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27441, 19/28396, 19/28605 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021