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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 33 W (pat) 144/05 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 33 W (pat) 144/05 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Oktober 2007 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 305 33 160.4
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Oktober 2007 unter Mitwirkung der Richterin Dr. Hock als Vorsitzende und der Richter Bender und Kätker
beschlossen:
BPatG 152 08.05 Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I
Am 7. Juni 2005 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke
Basic Care
für folgende Dienstleistungen angemeldet worden:
Versicherungswesen, nämlich Lebensversicherung.
Mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 4. Oktober 2005, letzterer davon im Erinnerungsverfahren, hat die Markenstelle für Klasse 36 die Anmeldung nach §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Markenstelle ist die angemeldete Marke "Basic Care" eine sprachüblich gebildete Wortkombination mit der Bedeutung "Basis- oder auch Grundvorsorge". Sie stelle damit in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten Dienstleistungen eine beschreibende Beschaffenheits- oder Bestimmungsangabe dar. Das Wort "Care" sei dem englischen Grundwortschatz zuzurechnen, weise u. a. die Bedeutungen "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung, Sorgfalt" auf und sei weiter im Bereich des Versicherungswesens gängig. Regelmäßig dienten Versicherungen dazu, Risiken abzusichern und hätten daher auch das Ziel, Vorsorge zu betreiben. Dies träfe insbesondere auf den Bereich der Zukunfts- oder auch Altersabsicherung zu. Hierzu dienten unter anderem die von der Anmeldung umfassten Lebensversicherungen, welche zu diesem Zweck unterschiedliche Vertragsgestaltungsvarianten und Zielvorgaben haben könnten. So sei es auch möglich, dass mittels einer Lebensversicherung eine Grundabsicherung oder auch Basisvorsorge erreicht werden solle. Zumindest nicht unerhebliche Teile des Verkehrs verfügten über ausreichende angelsächsische Sprachkenntnisse und würden die vorliegende Wortkombination in Verbindung mit den von der Anmeldung erfassten Dienstleistungen lediglich als beschreibende Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe dahingehend auffassen, dass die hier in Frage stehenden Versicherungsdienstleistungen der Grundvorsorge oder Basisabsicherung dienten.
Beschreibende Wortkombinationen in Verbindung mit dem Element "Care" würden in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet. Entsprechende Beispiele seien Wortkombinationen wie "Careprodukt", "Carebehandlung", "Medical Care", "Consumer Care", "Caremanager" oder auch "Baby-Care" und "Health- Care". Zudem würden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit den so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen wahrnehmen. Daher würden sie in der angemeldeten Marke, ohne darin eine Mehrdeutigkeit zu erkennen, lediglich einen Hinweis auf eine "Grundvorsorge- oder Grundabsicherung" erkennen.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie sinngemäß beantragt,
die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 36 vom 8. August 2005 und 4. Oktober 2005 aufzuheben.
Von einer Begründung der Beschwerde hat sie abgesehen und um Entscheidung nach Lage der Akten gebeten.
Der Anmelderin sind Kopien des Ergebnisses einer vom Senat durchgeführten Recherche übersandt worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II
Die Beschwerde ist nicht begründet.
Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können.
Die angemeldete Marke setzt sich aus den Bestandteilen "Basic" und "Care" zusammen. Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "Basic" wird schon allein wegen seiner weitgehenden schriftlichen und klanglichen Entsprechung zum deutschen Pendant "Basis" von nahezu jedermann in diesem Sinne verstanden. Der zweite Bestandteil "Care" hat, wie die Markenstelle unter Nennung entsprechender Beispiele zu Recht dargelegt hat, ebenfalls vielfach in die deutsche Sprache, insbesondere in den Sprachgebrauch der Werbung, Eingang gefunden. Dies gilt etwa für die Bereiche der Medizin bzw. Krankenpflege, Körper- und Schönheitspflege und sonstige Bereiche, in denen Waren und Dienstleistungen einen Schutz-, Pflege- oder Fürsorgezweck haben. Hierzu kann auf die dem Beschluss des Erstprüfers vom 8. August 2005 beigefügten Verwendungsbeispiele verwiesen werden. Daher wird der Bestandteil "Care" erheblichen Teilen des Verkehrs i. S. v. "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung" teilweise auch "Sorgfalt" bekannt sein. Im Bereich der hier relevanten (Lebens-)Versicherungsdienstleistungen steht dabei die Bedeutung "Vorsorge" evt. auch "Versorgung" im Vordergrund. Mit der sich daraus nahe liegend ergebenden Gesamtbedeutung einer "Grundvorsorge" bzw. "Grundversorgung" ist die angemeldete Wortkombination nach dem Ergebnis der Senatsrecherche auch eine offensichtlich beliebte Bezeichnung von Versicherungen und Versicherungstarifen verschiedener Anbieter. Dies gilt ebenso für die nahezu identisch geschriebene und gleichbedeutende deutsch-englische Entsprechung "Basis Care", die sich ebenfalls häufig findet. Zumeist werden diese und ähnliche Wortkombinationen zur Bezeichnung des preiswertesten Tarifs verwendet, der (nur) eine Grundversorgung gewährleisten soll. Als Beispiele seien genannt:
www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/altersvorsorge/…: "Basis Rente (Basis Care) - Privatrente mit Steuervorteil";
www.profis-mitherz.info/vorsorge/kapital.htm: "Basis Care ist die ideale Lösung, um Ihre Altersvorsorge attraktiv zu gestalten und sich zusätzlich jedes Jahr eine beachtliche Summe Geld vom Staat zurück zu holen, …";
www.dkv.com/berater/matthias-klumb/index.php?page=kontakt _engl.phtml&…: "DKV - Contact I would like to have further information to the topic: Health Insurance • Top-Care • Comfort-Care • Basis-Care • Student Tariff";
www.rmv-versicherung.de/sites/inhaltsver.htm: "Basis - Versicherung - EUR 5.000,-- … Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, sowie lose, nicht fest eingebaute Teile: … Comfort - Versicherung - EUR 8.000,-- … zusätzl. zur Basis-Versicherung gilt Versicherungsschutz für: Computer, Mobiltelefone, Funk, … Gold - Versicherung - EUR 15.000,-- zusätzlich zur Basis- und Comfort - Versicherung gilt Versicherungsschutz für: Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, …"; https://sicherheit.sparkasse-harburg-buxtehude.de/privatkunden/…: "Basis-Versicherungen Passen sie Ihren Schutz ihrer Lebenslage an Egal ob drei, 33 oder 66 Jahre - es gibt einfach Versicherungen, auf die man nie verzichten sollte. …";
www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,408780,00.html: "RENTE Basisvorsorge auf neuer Basis Vorsorgeangebote machen die Rürup-Rente attraktiver. … Jene als Basisvorsorge geplante Idee, der bisher nur wenige Bundesbürger folgen wollen?";
www.berliner-sparkasse.de/firmenkunden/vorsorge_versicherungen/ruerup_…: "Die Gothaer BasisVorsorge: jetzt flexibler!";
www.hdi.de/privatkunden/produkte/basisvorsorge/: "basisvorsorge… Die Basisrente für ihre Zukunft: HDI-Basisvorsorge Die geförderte Basisvorsorge ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge, denn …";
www.barmenia.de/produkte/2770.asp: "Pflegetagegeld - Basisschutz Sichern Sie Ihren finanziellen Spielraum zumindest im schlimmsten Fall, …";
www.lvm.de/leistungen/sachversicherungen/hausrat/basisschutz.jsp: "Hausrat-Versicherung Basisschutz auf einen Blick Versichert ist ihr Hausrat zum Neuanschaffungswert gegen …"; www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/krankenversicherungen/…: "Der Basisschutz: So gut, wie sie sich die Gesetzliche wünschen … Sie suchen einen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu einem vernünftigen Preis? Dann ist der Basisschutz der Gothaer Krankenversicherung genau das richtige für Sie. …";
www.nuernberger-berlin.com/haftpflichtversicherung-text.htm: "• 3 oder 5 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden wahlweise, auch im BasisSchutz …";
www.reiseversicherung-box.de/elvia/produkt/gruppenversicherungen.html: "Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz … Reise-Rücktrittskosten-Basisschutz …";
www.standardlife.de/953.php: "MAXXELLENCE BASIC - Der Maßstab in der Basisvorsorge. …";
www.rhein-main-finanzen.de/best-basic.html: "BESTBASIC als Produkt der Basisvorsorge dient der Ergänzung des gesetzlichen …";
www.bucerius.whu.edu/Insurance.139.0.html: "HEALTH AND LIABILITY INSURANCE … Basic Care - EUR 39 per month …";
www.bal-tours.de/bal/sonstiges/au-pair.html: "Basic Care Paket Die Reise-Krankenversicherung übernimmt … Profi Care Paket Zusätzlich zu dem Versicherungsschutz Basic Care sind folgende Leistungen mitversichert: …".
Auch wenn es bei der Mehrzahl dieser Beispiele nicht um Lebensversicherungen geht, so wird der Verbraucher, der stets auch mit Werbung aus anderen Versicherungssparten und den dabei verwendeten Schlagwörtern wie "Basic Care", "Basis Care", "Basisschutz", "Basisversicherung", "Basistarif" usw. konfrontiert wird, dennoch auch im Bereich der Lebensversicherungen ohne weiteres davon ausgehen, dass die angemeldete Marke nichts anderes als einen solchen Basis-Versicherungstarif bezeichnet, der also eine Grundabsicherung bzw. einen Grundversicherungsschutz gewährleisten soll. Damit bezeichnet die Anmeldemarke in werbeüblicher Form nur ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen. Sie ist daher nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen.
Im Übrigen weist die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung auch nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Wie bereits oben erläutert, handelt es sich bei der angemeldeten Marke um eine werbeübliche Bezeichnung für einen Versicherungstarif bzw. eine Versicherungsvariante, die der Grundabsicherung dient. Sie erschöpft sich erkennbar in einem werblich-beschreibenden Bedeutungsgehalt. Damit fehlt ihr jegliche Eignung, auf die Herkunft der so bezeichneten Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen. Dies zeigt sich im Übrigen auch schon darin, dass unterschiedliche, miteinander konkurrierende Anbieter von Versicherungen die Anmeldemarke (in verschiedenen Schreibweisen) zur Bezeichnung ihrer Grund- bzw. Basistarife verwenden.
Die Beschwerde war damit zurückzuweisen.
Dr. Hock Bender Kätker
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